AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von 543 Artists & Booking.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
543 Artists & Booking (Kunden / Veranstalter)
Stand: 01.01.2026
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Buchungen und Leistungen der 543 Artists & Booking.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn das Booking diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§2 Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot annimmt oder das Booking die Buchung schriftlich oder elektronisch bestätigt, etwa per E-Mail oder WhatsApp.
2. Buchungen gelten als verbindlich, sobald die Anzahlung geleistet wurde oder die Buchungsbestätigung erfolgt ist.
3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung.
§3 Leistungen
1. Das Booking stellt einen DJ bzw. Künstler für die vereinbarte Zeit bereit.
2. Das Booking kann die Leistung durch einen gleichwertigen Ersatz-Artist erbringen. Der Veranstalter wird hierüber rechtzeitig informiert.
3. Umfangreiche Moderationen, Show-Programme oder Sonderleistungen sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§4 Preise, Anzahlung und Zahlung
1. Alle Preise sind Endpreise. Es gilt die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG); es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2. Die im Angebot genannte Vergütung ist verbindlich und nachträglich nicht rabattfähig.
3. Anzahlung: Der Veranstalter zahlt eine Anzahlung, die individuell mit 543 Artists & Booking zu vereinbaren ist.
4. Restzahlung: Der Restbetrag ist am Event-Tag in bar oder 7 Tage nach dem Event per Überweisung zu zahlen.
5. Zahlungsarten: Überweisung oder Barzahlung, wenn vereinbart.
6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB; Mahngebühren können anfallen.
§5 Anfahrt, Aufbau, Technik
1. Sofern im Angebot nicht anders geregelt, umfasst die Vergütung Anfahrt, Auf- und Abbau sowie gegebenenfalls mitgebrachtes Equipment.
2. Technik durch Location: Wenn die Technik durch die Location gestellt wird, ist dies im Angebot zu vermerken. Das Booking übernimmt in diesem Fall keine Haftung für die Funktionstüchtigkeit der Location-Technik.
3. Technik durch Booking: Wird Technik durch das Booking gestellt, ist der Veranstalter für eine geeignete Stellfläche, Stromversorgung und Zugang verantwortlich. Der Veranstalter stellt mindestens einen Stromanschluss (230V/16A) in unmittelbarer Nähe sowie einen Parkplatz für Be- und Entladung zur Verfügung.
4. Der Veranstalter sorgt für einen sicheren und wettergeschützten Aufstellort; bei Outdoor-Events ist gegebenenfalls ein Regenschutz erforderlich.
§6 Rücktritt / Stornierung durch den Veranstalter
1. Der Veranstalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Booking.
2. Stornogebühren vom Gesamtpreis:
a. bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
b. bis 14 Tage vor Veranstaltung: 35%
c. bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50%
d. ab 7 Tage vor Veranstaltung inklusive Veranstaltungstag: 100%
3. Bei Rücktritt aus wichtigem Grund kann das Booking nach eigenem Ermessen abweichende Regelungen treffen.
§7 Ausfall des Artists / Konventionalstrafe
1. Sollte der Artist am Veranstaltungstag nicht erscheinen, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von maximal 50% des vereinbarten Preises fällig.
2. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, Tod oder unabwendbare technische Ausfälle.
3. Kann ein gleichwertiger Ersatz-Artist gestellt werden, entfällt die Konventionalstrafe. In diesem Fall erhält der Veranstalter zusätzlich einen Preisnachlass von 15% auf die vereinbarte Gage.
§8 Haftung
1. Das Booking haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
2. Für Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung haftet der Veranstalter, soweit diese nicht durch grobes Verschulden des Bookings verursacht wurden.
3. Für Schäden an Equipment, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter.
4. Schadenersatzansprüche sind auf den aktuellen Marktwert des betroffenen Equipments begrenzt.
5. Dem Veranstalter wird empfohlen, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen.
§9 GEMA / Musikrechte
1. Das Booking meldet Veranstaltungen nicht bei der GEMA an und übernimmt keine GEMA-Zahlungen.
2. Der Veranstalter ist selbst verantwortlich, die GEMA-Pflichten zu prüfen und gegebenenfalls zu erfüllen. Private, geschlossene Veranstaltungen sind in der Regel von der GEMA befreit, es besteht jedoch keine Gewähr.
§10 Datenschutz
1. Das Booking verarbeitet personenbezogene Daten des Veranstalters zur Vertragsabwicklung und Kommunikation.
2. Die Daten werden nur im notwendigen Umfang genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Abwicklung der Veranstaltung, zum Beispiel an den Artist oder Technikpartner.
3. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Bookings.
§11 Sonstiges
1. Der Artist ist in der Programmgestaltung frei, es sei denn, es wurden ausdrücklich feste Musikwünsche vereinbart.
2. Umfangreiche Moderationen oder spezielle Show-Programme sind gesondert zu vereinbaren.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Regelungen werden durch wirksame, rechtlich zulässige Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
§13 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Kreuznach.